VG Halle (Saale), 09.09.2010, 7 A 35/10 HAL
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Bei der Frage der Kammerzugehörigkeit und dem Merkmal der Gewerbesteuerveranlagung gem. § 2 Abs. 1 IHKG kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen nur geringfügig steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb handelt.