OVG Lüneburg, 15.12.1994, 8 M 3416/94, DÖV 1995, 650
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Das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk kann durch Ausnahmen oder Befreiungen durchbrochen werden, deren Inhalt und Umfang der durch Art. 3 I GG begrenzten Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers für das Versorgungswerk unterliegen.