OVG Bautzen, 16.04.2008, 5 B 49/07
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Die Pflichtmitgliedschaft von Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung in der Industrie- und Handelskammer und die daran anknüpfende Beitragspflicht ist selbst dann verfassungsgemäß, wenn die Kammerzugehörigen ebenfalls einer Kammer freier Berufe angehören