Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 23.08.2006, 1 R 19/06, AS RP-SL 33, 293 (Leitsatz und Gründe)
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Bei der beruflichen Tätigkeit als forensischer Psychologe werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten (mit-)verwendet, die im Rahmen einer Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin erworben werden. Somit ist dadurch auch der Pflichtmitgliedschaft in einer Psychotherapeutenkammer begründet, da es bei dieser nicht auf eine heilkundliche Tätigkeit ankommt.