Informationen zum Institut für Kammerrecht


Institut für Kammerrecht e.V.

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal, VR 22025


I. Anliegen und Zielsetzung

Das Kammerrecht, als das Recht der Träger der wirt­schaft­lichen und frei­beruf­lichen funk­tionalen Selbst­ver­wal­tung, führt wissen­schaft­lich ein Schat­ten­dasein. Es gibt nur für einige Bereiche wissen­schaft­lich fun­dierte Kom­men­tare. Erst in jün­ge­rer Zeit ist im Bereich der mono­graph­ischen Bear­bei­tung ein Wandel zu beob­achten.

Dieser Befund wird der großen recht­lichen und prak­tischen Bedeu­tung der Kammern sowie den bedeut­samen Rechts­fragen, die in diesem Bereich anzu­treffen sind, nicht gerecht. Hinzu kommt, dass sich einige Kammern aus verfas­sungs- und europa­recht­licher Sicht deut­licher Kritik im Hinblick auf ihren Fort­be­stand sowie ihr Auf­gaben­feld aus­ge­setzt sehen. Zudem wird eine Reform­dis­kussion bezüglich des Auf­gaben­zu­schnitts und der Organi­sations­form geführt.

Sowohl in grundsätzlicher Hinsicht als auch in vielen Einzel­fragen besteht deshalb ein erheb­licher Bedarf an wissen­schaft­licher Klärung und Vertiefung. Hinzu kommt ein Interesse der Kammern, ihre Mitar­beiter in den ent­sprech­enden Themen­kreisen aus- und fort­zu­bilden. Allen diesen Anliegen sollte durch die Grün­dung des Instituts für Kammerrecht im Mai 2002 Rech­nung getragen werden.


II. Praktische Umsetzung

Das Institut für Kammerrecht ist als einge­tragener Verein orga­nisiert. Es finan­ziert seine laufende Arbeit durch Mit­glieds­bei­träge. Mit­glieder können neben den Kammern und ihren Spitzen­ver­bänden auch am Thema inte­res­sierte Privat­per­sonen und Organi­sati­onen werden. Das Institut für Kammer­recht arbeitet als unab­hängige wissen­schaft­liche Ein­rich­tung, versteht sich also nicht als Inte­res­sen­ver­tre­tung. Sein Ziel ist „die Förde­rung der For­schung im Bereich des Kammer­rechts (Recht der funkti­onalen Selbst­ver­waltung) unter Einbe­zie­hung des Europa­rechts, sowie die Weiter­bil­dung in diesem Bereich, insbe­son­dere für Wissen­schaftler und Beruf­stätige“ (gem. § 2 der Vereins­sat­zung). Die wissen­schaft­lichen Aktivi­täten werden inter­national offen, d.h. unter Einbe­zie­hung europa­recht­licher, inter­natio­nal­recht­licher und rechts­ver­glei­chender Aspekte durch­geführt. Es ist Ziel dieser Arbeit, das deut­sche Modell der funkti­onalen Selbst­ver­waltung inner­halb der Euro­päischen Union bekannt zu machen und auf seine beson­dere Eignung zur Umset­zung von Deregu­lie­rungs- und Harmo­nisie­rungs­pro­zessen hinzu­weisen.


III. Arbeitsfelder

Die Aktivitäten des Instituts umfassen folgende Bereiche:

  • Grundlagenforschung im Bereich des Kammer­rechts, insbe­son­dere durch Heraus­gabe eines Hand­buchs für Kammer­recht, die Vergabe von Doktor­arbeiten und die Anfer­tigung wissen­schaft­licher Studien
  • Wissenschaftliche Vertiefung aktueller Frage­stellun­gen durch wissen­schaft­liche Beiträge im Jahr­buch des Kammer­rechts und in Fach­zeit­schriften, Tagungen – insbe­son­dere dem jähr­lichen Kammer­rechtstag
  • Fortbildungsangebote für die Kammer­mitarbeiter
  • Informationsangebote auf unserer Website (www.kammerrecht.de)