VG Oldenburg, 27.01.2011, 12 A 837/09
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Die aus der Mitgliedschaft in einer IHK resultierenden Beiträge sind keine Sonderabgaben, sondern Beiträge im eigentlichen Sinne. Ein Vergleich mit der CMA-Abgabe ist demnach verfehlt. Einwände gegen die Verwendung des durch Beiträge erhobenen Aufkommens berühren die Beitragsfestsetzung grundsätzlich nicht.