19.12.2024 Rechtsprechung
EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot
Mit dem Urteil v. 19.12.2024 (Rs. C-295/23, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft ) hat der Gerichtshof entschieden, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist.
Quelle: InfoCuria | Rechtsprechung